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Boden-/Bauschutt-Annahme

aufbereitet, geprüft und güteüberwacht

Wir nehmen nicht gefährliche mineralische Abfälle wie Boden und Bauschutt aber auch alte Stahlwerksschlacken bis zu den Grenzwerten der aktuell gültigen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) an, die seit dem 01.08.2023 bundesweit verbindlich ist.

Die angelieferten Materialien werden bei uns individuell aufbereitet, geprüft und güteüberwacht. Anschließend lagern wir die aufbereiteten Baustoffe zwischen, bis sie im Rahmen geeigneter Maßnahmen, in der Regel auf Baustellen, wieder eingesetzt werden.

Auf diese Weise leisten wir einen aktiven Beitrag zu einem funktionierenden Baustoffkreislauf im Sinne des Verwertungsgebotes des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Die Annahme von Materialien >BM-F3 ist nach vorheriger Prüfung ebenfalls möglich.

Bauschutt

Bauschutt mit Fremdstoffen

Betonbruch

Bauschutt-Boden Gemisch

Sandboden

Lehmboden

Oberboden